AGB bei Verkauf

Mit dieser Verkaufsaufgabe biete ich Ihnen das bezeichnete Objekt und zugleich meine Dienste als Makler an. Bei aller Sorgfalt kann ich keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angebotsangaben richtig sind und das Objekt im Augenblick des Zuganges dieser Offerte noch verfügbar ist. Da wir uns auf die Angaben des Verkäufers stützen müssen, können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angaben richtig und vollständig sind.

Der Inhalt ist vertraulich, Sie dürfen daher weder das Angebot, noch Einzelheiten daraus Dritten ohne meine Einwilligung weitergeben.

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, z.B. wenn Sie sich mit mir oder dem Eigentümer direkt in Verbindung setzen.

Die angegebene Courtage zahlen Sie nur, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst wenn ich beim Vertragsabschluss nicht mitwirke.

Sie sind einverstanden, dass ich auch für Ihren Vertragspartner tätig bin.

Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Hamburg.

Der Käufer verpflichtet sich bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages zur Zahlung einer Maklergebühr i. H. v. 5,25% zzgl. gesetzlicher MwSt. vom vereinbarten Kaufpreis an mein Büro.

Die Maklergebühr ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss.

AGB bei Vermietung

Mit dieser Vermietungsaufgabe biete ich Ihnen das bezeichnete Objekt und zugleich meine Dienste als Makler an. Bei aller Sorgfalt kann ich keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angebotsangaben richtig sind und das Objekt im Augenblick des Zuganges dieser Offerte noch verfügbar ist. Da wir uns auf die Angaben des Vermieters stützen müssen, können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angaben richtig und vollständig sind.

Der Inhalt ist vertraulich, Sie dürfen daher weder das Angebot, noch Einzelheiten daraus Dritten ohne meine Einwilligung weitergeben.

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, z.B. wenn Sie Sich mit mir oder dem Eigentümer direkt in Verbindung setzen.

Die angegebene Courtage zahlen Sie nur, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst wenn ich beim Vertragsabschluss nicht mitwirke.

Sie ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss.