Was kommt auf mich zu? Verkauf bei Scheidung

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Was kommt auf mich zu? Verkauf bei Scheidung

Verkaufen während des Trennungsjahres

Keine Superidee, aber machbar. Leider nur, wenn beide Partner einverstanden sind.

Nach dem Trennungsjahr kann jeder Ehepartner den Verkauf des gemeinsamen Eigenheims fordern. Herrscht dann immer noch keine Einigkeit, kann der verkaufsunwillige Ex auf Zustimmungserteilung verklagt werden.

Sie wollen einen Rechtsstreit vermeiden? Jetzt ist es sinnvoll, einen Makler als neutrale Instanz einzuschalten. Gerade, wenn Kinder involviert sind, die ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen wollen, kann die Immobilie, mit sämtlichen Verbindlichkeiten, auf einen der Ehepartner übertragen werden. Hier beraten wir gerne.

Übertragen von Eigentumsanteilen

Wie geht das?

Die meisten Ehepaare besitzen gemeinsam Eigentum je zur Hälfte. Bei einer Scheidung kann die halbe Immobilie auf den anderen übertragen werden.

Die große Herausforderung dabei ist, einen „fiktiven“ Verkaufswert zu ermitteln. Denn Sie wollen ja nicht wirklich verkaufen.

Wer die Immobilie behält, muss den Ehepartner auszahlen. Verlassen Sie sich nicht nur auf Ihre Bank. Freie Finanzierungsberater sind eine besonders gute Alternative. Wir können Ihnen gute empfehlen.

Normalerweise wird ein Gutachten beauftragt. Lassen Sie das von Ihrer Bank machen, liegt das i.d.R. 20 % unterm oder überm Marktwert. Das hängt von den Interessen Ihrer Bank ab. Wir kennen beide Versionen. Machen Sie das über eine/n offizielle/n Gutachter/in, liegt das ca. 10-15 % unterm Marktwert. Das ist seiner eidesstattlichen Vorsicht geschuldet. Machen Sie das mit dem stadtteilMAKLER garantieren wir Ihnen den ECHTWERT. Holen Sie sich dazu gerne noch eine 2. Meinung ein.

Der Echtwert ist die Basis für weitere Verhandlungen. Auch hier sind wir für beide Parteien da. Steht der Preis, müssen die alten Verträge umgeschrieben werden. Beim Notar. Danach kommt das Streichen im Grundbuch und im Darlehensvertrag. Nicht einfach, denn nicht jede Bank entlässt den Partner. Auch das kennen wir und helfen hier mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten.

Nur für Alleineigentümer

Besitzen Sie die Immobilie zu 100 %, sind Sie rechtlich weisungsbefugt und können Ihre/n Ex-Partner sofort zum Auszug auffordern. Sind Sie nett, gönnen Sie ihm eine Karenzzeit. Danach bewohnen Sie Ihr Nest dann wieder ganz nach Ihren Vorstellungen. Oder Sie verkaufen es alleine.
Haben Sie Ihrem Ex per Vertrag ein Wohnrecht eingeräumt, können Sie ihn nicht so einfach vor die Tür setzen. Allerdings können Sie nun Miete verlangen. Sie können das Wohnrecht bei uns anwaltlich prüfen lassen – gerade bei einem Verkauf. Das lohnt sich, denn vermietete Wohnungen werden im Verkauf geringer eintaxiert.

Folgendes gilt immer: Friedliche Lösungen bringen allen Beteiligten mehr, als ein „Rosenkrieg“.

Und: Nicht den Kopf in den Sand stecken. Vergessen Sie die Vogel-Strauss-Politik bei Ihrer Scheidung.

Mit uns behalten Sie Ihren Weitblick!
Ihre stadtteilMAKLER

(Bildquelle: Victoria1 / shutterstock.com)

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